Neuigkeiten von Alpenland Immobilien

03Februar

Einfriedung – das Grundstück absichern. Was ist zu beachten?

Eine Einfriedung wird errichtet, um die Grenzen des eigenen Grundstücks, wie sie rechtlich durch Eintragung im Grundbuch bestehen, nach außen zu markieren und optisch wahrnehmbar zu machen.

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02Februar

Aufgeklärt: Was Hausrecht für Sie als Mieter bedeutet.

My home is my castle oder in meinem Zuhause kann ich machen, was ich will? Ja, in Ihren vier Wänden haben Sie das sogenannte Hausrecht. Was das konkret bedeutet, sagen wir Ihnen im Folgenden.

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01Februar

Immobilien ABC: K wie Kaufvertrag

Sind Sie gerade im Begriff eine Immobilie zu kaufen oder zu verkaufen, kommen Sie um einen schriftlichen Kaufvertrag nicht drum herum. Bei einem solchen Kaufvertrag, schließen Käufer und Verkäufer eine Vereinbarung auf Gegenseitigkeit ab. Der Verkäufer verpflichtet sich darin, dem Käufer die Immobilie zu übereignen und zu übergeben. Im Gegenzug verpflichtet sich der Käufer, den vereinbarten Kaufpreis dafür zu zahlen.

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31Januar

Fußbodenheizung – „Na klar" oder „Lieber doch nicht"?

Oh ja, eine Fußbodenheizung! Endlich keine kalten Füße mehr! Was für den einen ein Traum ist, kommt für den anderen gar nicht erst infrage. Aber abgesehen davon, ob jemand immer warme Füße haben möchte oder nie kalte Füße hat – was spricht für und was gegen eine Fußbodenheizung? Hier eine kleine Übersicht der Vor- und Nachteile:

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30Januar

Eltern im Pflegeheim - was wird aus der Immobilie?

Rechtzeitige Vorsorge schützt die Immobilie im Pflegefall. Bereits zu Lebzeiten können Eigenheimbesitzer ihr Haus auf Erbberechtigte überschreiben. Die Immobilie kann im Pflegefall dann nicht mehr zur Bestreitung der Kosten herangezogen werden.

Nicht erst, wenn der (Pflege-) Fall eingetreten ist, sollte feststehen, was mit dem Elternhaus langfristig geschieht. „Heute bereits an morgen denken“ lautet das Motto.

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29Januar

So verhalten Sie sich richtig, um sich vor Einbrechern zu schützen!

Einbrecher haben jederzeit Saison, denn wenn es nach ihnen geht, gibt es immer und in wirklich jedem Häuschen etwas zu holen. Natürlich sind Alarmanlagen und Co. effektiv und geben Hausbesitzern ein Gefühl von Sicherheit. Was Sie aber sonst noch tun können, um sich vor Einbrechern zu schützen, sagen wir Ihnen hier:

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28Januar

Einliegerwohnung verkaufen? 5 Tipps, wie das reibungslos klappt!

Einbrecher haben jederzeit Saison, denn wenn es nach ihnen geht, gibt es immer und in wirklich jedem Häuschen etwas zu holen. Natürlich sind Alarmanlagen und Co. effektiv und geben Hausbesitzern ein Gefühl von Sicherheit. Was Sie aber sonst noch tun können, um sich vor Einbrechern zu schützen, sagen wir Ihnen hier:

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28Januar

Energieausweise: Was ab diesem Jahr wichtig ist

Ab dem 1. Mai 2021 gelten neue Regeln für Energieausweise von bestehenden Wohngebäuden. Unter anderem wird künftig die Höhe der Treibhausgas-Emissionen ausgewiesen. Darauf weist das vom Umweltministerium Baden-Württemberg geförderte Informationsprogramm „Zukunft Altbau“ hin. Bei Verbrauchsausweisen sind HauseigentümerInnen in Zukunft verpflichtet, detaillierte Angaben zur energetischen Bewertung des Gebäudes zu machen. Dies ist relevant für Ausweise, die im Jahr 2011 ausgestellt wurden.

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21Januar

Analyse: Wohneigentumsquote rückläufig

Erstmals seit 1993 ist der Anteil der Haushalte, die in ihren eigenen vier Wänden leben, in Deutschland wieder rückläufig. Die Wohneigentumsquote lag 2018 nur noch bei 42 Prozent, wie eine Analyse von empirica und LBS Research ergab. Somit wohnten 2018 in Deutschland ein Prozent weniger Haushalte im Eigentum als noch vor fünf Jahren.

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14Januar

BGH: Mieter dürfen Zahlungsbelege einsehen

Damit Mieter ihre Nebenkostenabrechnung überprüfen können, muss der Vermieter ihnen nicht nur die Rechnungen, sondern auch die dazugehörigen Zahlungsbelege offenlegen. Dies entschied der Bundesgerichtshof (BGH) in einem aktuellen Urteil.

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07Januar

Gesetz zur Entlastung von Immobilienkäufern

Am 23. Dezember 2020 ist das „Gesetz über die Verteilung der Maklerkosten bei der Vermittlung von Kaufverträgen über Wohnungen und Einfamilienhäuser“ in Kraft getreten. Es besagt unter anderem, dass Immobilienkäufer nur noch die Hälfte der Maklerkosten übernehmen müssen.

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31Dezember

Frohes neues Jahr!

Liebe Kunden und Geschäftspartner,

ein außergewöhnliches Jahr neigt sich dem Ende zu. Wir alle standen 2020 vor besonderen Herausforderungen – und hoffen, dass wir uns im neuen Jahr wieder mehr persönlich begegnen können. Wir wünschen Ihnen und uns allen Mut, Hoffnung und Weitblick für das neue Jahr.

Dieses Jahr hat uns wieder einmal deutlich gemacht, wie wichtig Gesundheit ist. In diesem Sinne wünschen wir Ihnen alles Gute und viel Gesundheit für das Jahr 2021!

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