Neuigkeiten von Alpenland Immobilien

14April

Sie fragen - wir antworten: Was muss in einem Grundriss beachtet werden?

Wir haben diese Woche eine Nachfrage von einem “Facebook-Fan” erhalten, die wir natürlich gerne beantworten.

Die Frage: Welche Informationen gehören in einen Grundriss?

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13April

Immobilienkauf: So können Sie Schnäppchen finden

Ist die Entscheidung erst einmal gefallen, möchte man natürlich so schnell wie möglich seine Traumimmobilie finden. Wir haben wichtige Tipps für Sie, wie sie zügig und zufrieden an Ihr Ziel gelangen.

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12April

Neue CO2-Abgabe in 2021: Das bedeutet es für Mieter & Vermieter

Seit Anfang 2021 ist die neue CO2-Abgabe in Kraft getreten. Aber was heißt das in Bezug auf die Preise und für Mieter und Vermieter?

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11April

Scheidung - aber was passiert mit dem Haus?

Sind Sie verheiratet, so leben Sie finanziell betrachtet in einer Zugewinngemeinschaft – zumindest, sofern Sie keine Gütertrennung vereinbart haben. Geht Ihre Ehe mit Zugewinngemeinschaft zu Bruch, muss das gemeinsame Vermögen – in dem Fall das eigene Haus - aufgeteilt werden.

Dabei gibt es folgende Szenarien:

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10April

Haus verkaufen mit Makler vs. ohne Makler

Das ist wohl eine ganz individuelle Entscheidung. Wenn Sie sich bereits - auch rechtlich - gut mit einem Immobilienverkauf auskennen und Ihre Zeit gerne investieren möchten, steht einem Privatverkauf nichts im Wege. Andererseits nimmt Ihnen ein Makler allerlei Arbeit und Sorgen ab. Hier nur ein paar kleine Beispiele und Tipps, falls Sie es alleine probieren möchten.

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10April

Wichtige Unterlagen beim Immobilienverkauf: Baubeschreibung

Eine wichtige Unterlage beim Immobilienverkauf ist die Baubeschreibung. Wir geben Ihnen einen kurzen Überblick, was Sie darüber wissen sollten:

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08April

BGH: Immobilienkäufer haben Anspruch auf „fiktive Mängelbeseitigungskosten“

Immobilienkäufer müssen auch in Zukunft nicht in Vorkasse treten, wenn sie Mängel an der gekauften Immobilie entdecken und diese beheben möchten. Dies entschied der Bundesgerichtshof (BGH).

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01April

Studie: Die 10 häufigsten Mängel beim Mehrfamilienhausbau

Beim Mehrfamilienhausbau treten seit Jahren die immer gleichen Baumängel auf. Das zeigt eine aktuelle Untersuchung des Bauherren-Schutzbund e.V. (BSB) und des Instituts für Bauforschung (IfB). Wohnungskäufer sollten genau hinschauen, denn häufig erwachsen aus kleinen Fehlern teure Folgeschäden.

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25März

Eigentümerversammlung auf dem Spielplatz

Zahlreiche WEG-Versammlungen wurden im letzten Jahr aufgrund der Kontaktbeschränkungen und Corona-Verordnungen verschoben. In Berlin verlegte ein Verwalter die Versammlung kurzerhand auf den Spielplatz der Wohnanlage, um das Ansteckungsrisiko für die Teilnehmenden zu minimieren – dagegen klagte eine Eigentümerin.

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21März

1.000 € als Mieter in die Wohnung investieren? Dann kann es sich lohnen!

Oft führt man als Mieter während der Mietzeit Verbesserungen auf eigene Kosten in der Wohnung durch. Da stellt sich einem die Frage, ob sich der Aufwand und damit einhergehend die Kosten überhaupt lohnen. Schließlich handelt es sich „nur“ um eine Mietwohnung und nicht um Ihr Eigentum.

Wir haben hier ein klares Statement: Ja, es lohnt sich, sowie man plant, länger in der Wohnung zu bleiben. Schließlich ist es ihr Zuhause, in dem Sie sich wohlfühlen wollen und viel Zeit verbringen. Es ist der Ort, der zu Ihrer Erholung und Ihrem Wohlbefinden beitragen soll.

Eine größere Investition lohnt sich im Grunde nur dann nicht, wenn Sie definitiv wissen, dass nur eine vorhersehbare kurze Mietzeit ansteht, bspw. berufsbedingt.

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20März

Reparaturkosten als Immobilieneigentümer von der Steuer absetzen? Na klar!

In einem Eigenheim fallen viele Kosten an. Doch das Gute ist, Kosten für Renovierung, Instandhaltung und Modernisierung Ihres Eigenheims können Sie steuerlich absetzen. Allerdings nicht vollumfänglich.

Für Handwerksleistungen können Sie insgesamt 20 Prozent der Rechnung für folgende Positionen geltend machen:

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19März

Immobilien ABC: L wie Leibrente

Im Alter wollen wir gern abgesichert sein. Wer eine Immobilie besitzt, hat die Möglichkeit, eine sogenannte Leibrente zu erhalten. Das bedeutet, dass der Käufer und der Verkäufer einer Immobilie statt einer einmaligen Kaufpreiszahlung die Zahlung eines monatlichen Betrages, die sogenannte Leibrente, vereinbaren.

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