Neuigkeiten von Alpenland Immobilien

15Mai

Warum ein Makler auch bei einer Vermietung Gold wert ist

Sie möchten gern Ihre Immobilie vermieten, doch wissen einfach nicht, wie Sie vorgehen sollen? Einerseits fehlt Ihnen die Zeit, andererseits die Erfahrung?

Haben Sie schon mal über die Unterstützung eines Maklers nachgedacht?

Die Vorteile liegen klar auf der Hand.

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14Mai

Fan-Frage: Darf ich meine Wohnung untervermieten?

Es gibt verschiedene Gründe, die einen zu der Überlegung kommen lassen, ob man die eigene Wohnung oder auch nur einen Teil davon untervermietet, bspw. ein temporärer Job in einer anderen Stadt oder zu viel Platz.

Ein Facebook-Fan hat uns gefragt: Darf ich das überhaupt? Und wenn ja, was sind die Voraussetzungen?

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13Mai

Immobilienverkauf: Haben Sie DAS schon Ihren Mieter gefragt?

Sie sind gerade im Begriff, die Wohnungen Ihres Mehrfamilienhaus zu verkaufen. Sie haben Käufer gefunden. Der Kaufvertrag ist aufgesetzt. Bald geht es zum Notar, um die finale Unterschrift zu setzen.

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13Mai

TKG-Novelle: Kein Nebenkostenprivileg für TV-Kosten

Der Bundesrat hat der Novelle des Telekommunikationsgesetzes (TKG) zugestimmt. Das Nebenkostenprivileg für TV-Kosten läuft damit aus. Kosten für den Internet-Ausbau sollen hingegen umlagefähig werden.

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12Mai

Achtung, Immobilienbetrug – so schützen Sie sich!

Sie haben bestimmt schon davon gehört, dass Immobilienbetrüger ahnungslose Kaufinteressenten nicht nur täuschen, sondern auch abzocken? Mit echt aussehenden Anzeigen lassen Sie Immobilienkäufer glauben, es handele sich um ein seriöses Angebot. Wie Sie sich davor schützen können, erfahren Sie hier.

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11Mai

Wissenswert: die Homeoffice-Pauschale

Bisher war in der Steuererklärung lediglich das Arbeitszimmer absetzbar und dieses auch nur unter bestimmten Umständen. Im Zuge der Corona-Krise wurde die Homeoffice-Pauschale beschlossen – doch nicht alle Betroffenen profitieren.

Homeoffice-Pauschale auch ohne Arbeitszimmer
Die Vorgaben zum Absetzen eines Arbeitszimmers sind streng reguliert. So muss das Arbeitszimmer zum Beispiel ein separater Raum sein und mindestens zu 90 Prozent zu Arbeitszwecken genutzt werden. Da jedoch während der Corona-Krise viele Steuerpflichtige unter provisorischen Bedingungen von zuhause arbeiten, wurde die Homeoffice-Pauschale beschlossen. Für jeden Tag im Homeoffice können Steuerpflichtige fünf Euro absetzen. Voraussetzung ist, dass die betriebliche oder berufliche Tätigkeit an diesem Tag ausschließlich in der eigenen Wohnung ausgeübt wurde. Sie ist auf 600 Euro bzw. 120 Tage gedeckelt.

Wer profitiert von der Pauschale?
Leider kommt die neue Hilfe bei vielen Betroffenen nicht an, da sie in die bereits bestehende Werbungskostenpauschale in Höhe von 1.000 Euro eingerechnet wird. Die Werbungskosten beinhalten fast alle Kosten, die Berufstätigen im Rahmen ihrer Tätigkeit entstehen. Demnach profitieren von der neuen Pauschale nur Berufstätige, die inklusive der Werbungskosten Ausgaben von über 1.000 Euro haben. Da die Fahrtkosten bei den meisten Steuerpflichtigen den Löwenanteil der Werbungskosten ausmachen, profitieren Pendler am ehesten. Steuerpflichtige sollten demnach individuell prüfen, ob die Pauschale für sie absetzbar ist.

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10Mai

So meistern Sie eine Wohnungsauflösung...

Eine Wohnungsauflösung ist keine leichte Sache, denn oft ist sie mit dem Umzug eines Angehörigen ins Heim oder einem Todesfall in der Familie verbunden. Manchmal beginnt man aber auch einen vollkommen neuen Lebensabschnitt. So oder so muss man sich den Dingen stellen. Ein paar praktische Tipps können dabei helfen.

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09Mai

Wichtige Unterlagen beim Immobilienverkauf: Flurkarte & Lageplan

Bei einem Immobilienverkauf zählen Flurkarte und (amtlicher) Lageplan zu den essenziell wichtigen Unterlagen. Hier das Wichtigste zu diesen beiden Dokumenten im Überblick:

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08Mai

Kein Fenster im Bad? Hell und luftig geht trotzdem!

Ein Bad ohne Fenster ist nach wie vor für viele ein Grund, eine Wohnung nicht zu beziehen. Dabei ist es relativ einfach möglich, ein fensterloses Bad hell und luftig zu gestalten. Wir sagen Ihnen, wie das geht.

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07Mai

Wohnung mit Küche vermieten – ja oder nein?

In vielen Wohnungen ist die Küche das Herzstück. Daher werden Sie auch einen entsprechend großen Mieterkreis ansprechen, wenn Sie eine Wohnung mit Einbauküche vermieten.

Eine Wohnung mit leerer Küche zu vermieten dauert hingegen normalerweise länger, weil es weniger Mietinteressenten gibt, die eine eigene Küche mitbringen (wollen).

Jedoch gibt es noch weitere Aspekte, die Sie als Vermieter bei der Überlegung in Betracht ziehen sollten.

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06Mai

So berechnen Sie den Verkehrswert Ihrer Immobilie

Pi mal Daumen den Verkehrswert Ihrer Immobilie schätzen und diese dann schnell verkaufen? Davon raten wir Ihnen ab.

Beim Verkauf ist es wichtig, den genauen Verkehrswert Ihrer Immobilie anhand einer Wertermittlung festzustellen. Dieser richtet sich nach dem aktuellen Markt.

Es gibt drei Hauptmethoden zur Berechnung:

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06Mai

BGH: Muster-Widerrufsformular bei Maklerverträgen unumgänglich

Bei Maklerverträgen die außerhalb der Geschäftsräume geschlossen werden, muss der Makler den Verkäufer über Bedingungen, Fristen und das Verfahren der Ausübung des Widerrufs informieren und ihm diese Informationen in schriftlicher Form aushändigen. Im vorliegenden Fall verweigerten die Verkäufer die Zahlung der Maklerprovision – der Bundesgerichtshof gab ihnen Recht.

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