Wie lange dürfen Mieter feiern?

08Februar

Wie lange dürfen Mieter feiern?

Knallende Sektkorken und lachende Freunde in der Wohnung - das klingt nach einer gelungenen Party und ist auch trotz Corona möglich, eben nur im kleineren Kreis. Nur blöd, wenn der Nachbar die fröhliche Stimmung nicht teilen kann, weil er das Knallen oder die laute Musik als störenden Lärm empfindet.

Wie lange dürfen Mieter in der Wohnung laut sein?

Das ist schnell beantwortet: Ab 22.00 und bis 6.00 Uhr, sowie an Sonn- und Feiertagen rund um die Uhr – müssen Sie sich an die allgemeinen Ruhezeiten halten.

 

Offiziell gilt auch an Silvester ab 22.00 Uhr die Nachtruhe. Das ist aber schwer umsetzbar, denn Nachtruhe herrscht erst dann, wenn in der eigenen Wohnung nichts mehr zu hören ist. In der Regel wird an Silvester in vielen Wohnungen gefeiert, deshalb gelten de facto Sonderregelungen. Wenn draußen langsam Ruhe einkehrt, sollte auch in der Wohnung der Lärmpegel auf Zimmerlautstärke heruntergefahren werden.

 

Kontakt:

Alpenland Immobilien

Tel.: 08063 809295

E-Mail: info@immo-alpenland.de

Web: www.immo-alpenland.de

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