Neuigkeiten von Alpenland Immobilien
15Oktober

Erbschaftssteuer: Einzug nicht hinauszögern
Wer eine Immobilie erbt und diese selbst nutzen möchte, sollte innerhalb von sechs Monaten einziehen. Verzögert sich der Einzug, müssen triftige Gründe vorliegen.
11Oktober

10Oktober

HAUSVERKAUF: STOLPERSTEINE
Die Gründe für den Verkauf eines Hauses können vielfältig sein. Die Stolpersteine, die auf dem Weg bis zum endgültigem Hausverkauf lauern, sind allerdings oft ähnlich. Die wichtigsten erläutern wir Ihnen hier:
09Oktober

GARTEN WINTERFEST MACHEN
Der Herbst ist da und erfreut uns mit all seinen Farben. Nutzen Sie jetzt die Zeit, Ihren Garten winterfest zu machen. Wie das ganz schnell und einfach in nur fünf Schritten geht, sagen wir Ihnen hier:
08Oktober

IMMOBILIEN ABC: J WIE JAHRESSPERRFRIST
Sie haben eine Mieterhöhung erhalten, sind sich aber sicher, dass die letzte Anpassung erst ein paar Monate zurückliegt? Dann ist für Sie bestimmt interessant, was sich hinter dem Begriff “Jahressperrfrist” verbirgt.
08Oktober

Kein Mietvertrag = keine Mietausfallzahlung
Ein Paar erhält kurz vor dem gemeinsamen Urlaub die mündliche Zusage für eine Dreizimmerwohnung. Im Urlaub trennen sie sich und beschließen, die Wohnung nicht zu beziehen – der Vermieter fordert Schadenersatz.
07Oktober

WOHNUNGSMÄNGEL BESEITIGEN
Wenn sich der Mieter meldet und von den Mängeln in der Wohnung oder im Haus berichtet, kann man schon mal unsicher werden, welche Mängel man als Vermieter tatsächlich beseitigen muss.
Wir geben Ihnen einen kurzen Überblick:
06Oktober

SCHEIDUNG UND IMMOBILIE
Eine Scheidung ist nie schön. Dennoch muss man sich dem stellen und häufig kommt dabei auch die Frage auf: Was bekomme ich denn eigentlich vom Haus meiner Partnerin oder meines Partners?
05Oktober

3 TIPPS GEGEN VERSTOPFTE DACH-RINNEN
Hilfe, meine Dachrinne ist verstopft. Drei Tipps, wie Sie zukünftig Verstopfungen verhindern:
04Oktober

HAUSVERKAUF: DIE ÜBERGABE
Hier ist Ihr Fahrplan für den letzten Schritt beim Verkauf Ihrer Immobilie: die Übergabe an den Käufer.
03Oktober

RÄUME VERMESSEN
Manchmal ist es nötig, dass man die Räume der neuen Wohnung oder des Hauses selbst ausmisst, z. B. wenn man sich rechtzeitig eine passende Inneneinrichtung zusammenstellen möchte. Worauf Sie beim Ausmessen unbedingt achten sollten, verraten wir Ihnen im Folgenden:
02Oktober

IMMOBILIEN ABC: I WIE INSTANDHALTUNGSRÜCKLAGE
Als Eigentümer einer Wohnung entrichtet man jeden Monat das Hausgeld, von dem ein Teil die Instandhaltungsrücklage ist. Sie dient der Eigentümergemeinschaft als finanzieller Puffer für den Fall, dass am gemeinsamen Eigentum, z. B. am Dach oder der Heizungsanlage, etwas saniert werden muss oder ein Schaden zu reparieren ist.
Erbschaftssteuer: Einzug nicht hinauszögern
DER HERBST
HAUSVERKAUF: STOLPERSTEINE