Einfriedung – das Grundstück absichern. Was ist zu beachten?

03Februar

Einfriedung – das Grundstück absichern. Was ist zu beachten?

Eine Einfriedung wird errichtet, um die Grenzen des eigenen Grundstücks, wie sie rechtlich durch Eintragung im Grundbuch bestehen, nach außen zu markieren und optisch wahrnehmbar zu machen.

Doch einfach eine Einfriedung nach Lust und Laune aufstellen geht nicht. Leider können wir Ihnen hier keine allgemeingültige Vorgehensweise aufzeigen. So gibt es unterschiedliche Regelungen in den einzelnen Bundesländern, die sich aus dem Nachbarrechtsgesetz des jeweiligen Bundeslandes ergeben.

Schauen Sie, was in Ihrem Bebauungsplan oder auch anderen Satzungen vorgeschrieben ist, wie bei Ihnen die Einfriedung aussehen muss. Genaue Auskünfte kann man ebenso von der Gemeinde erhalten.

So können folgende Merkmale vorgeschrieben sein: 

Zäune müssen eine bestimmte Höhe haben,

die Einfriedung soll aus einem bestimmten Material sein,

es kann auch festgelegt sein, dass nur Hecken zur Einfrierung genutzt werden dürfen

oder auch, dass Drahtzäune umpflanzt werden müssen.

 

Kontakt:

Alpenland Immobilien

Tel.: 08063 809295

E-Mail: info@immo-alpenland.de

Web: www.immo-alpenland.de

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