KELLER- WOHNUNG?

01November

KELLER-  WOHNUNG?

Wie hoch eine Kellerwohnung sein muss und welche Bedingungen sonst noch erfüllt sein müssen, damit ein ausgebauter Keller als Kellerwohnung gilt, erläutern wir Ihnen in Kürze:

- eine Wohnraumhöhe von min. 2,20 m (Oberkante-Fertigboden bis Unterkante-Fertigdecke je nach Bundesland).

- das Fenster entspricht mindestens 10% der Grundfläche des Raums

- der Wohnraum im Keller weist trockene Außenwände auf

- der Wohnraum muss komplett ausgebaut sein, sprich Wände und Böden nach Vorgaben wärmeisoliert, sowie mit einer Heizung versehen sein

- der Wohnraum im Keller muss baurechtlich als Wohnraum genehmigt sein.

 

Sie haben Fragen, ob Ihr Keller als Wohnraum vermietet werden kann? Wir schauen uns das an!

 

Kontakt:

Alpenland Immobilien

Tel.: 08063 809295

E-Mail: info@immo-alpenland.de

Web: www.immo-alpenland.de

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