Immobilien ABC: K wie Kaufvertrag
01Februar

Sind Sie gerade im Begriff eine Immobilie zu kaufen oder zu verkaufen, kommen Sie um einen schriftlichen Kaufvertrag nicht drum herum. Bei einem solchen Kaufvertrag, schließen Käufer und Verkäufer eine Vereinbarung auf Gegenseitigkeit ab. Der Verkäufer verpflichtet sich darin, dem Käufer die Immobilie zu übereignen und zu übergeben. Im Gegenzug verpflichtet sich der Käufer, den vereinbarten Kaufpreis dafür zu zahlen.
Im Kaufvertrag festgehalten werden z. B. die Angaben zu den Vertragspartnern, die Beschreibung des Kaufvertragsgegenstandes, der Kaufpreis, Zahlungstermin und -modalitäten und der Zeitpunkt des Eigentumsüberganges. Der Kaufvertrag muss bei einem Immobilienverkauf auch immer notariell beurkundet werden.
Kontakt:
Alpenland Immobilien
Tel.: 08063 809295
E-Mail: info@immo-alpenland.de
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