Aufgeklärt: Was Hausrecht für Sie als Mieter bedeutet.
02Februar

My home is my castle oder in meinem Zuhause kann ich machen, was ich will? Ja, in Ihren vier Wänden haben Sie das sogenannte Hausrecht. Was das konkret bedeutet, sagen wir Ihnen im Folgenden.
Sie dürfen, solange Sie in der Wohnung wohnen, diese so gestalten, wie Sie möchten.
Sie dürfen entscheiden, wer Sie besucht und wann und auch, wie viele Gäste Sie empfangen.
Sie dürfen die Regeln aufstellen, die in Ihrer Wohnung gelten und die Besucher beachten sollen.
Sie dürfen die Erlaubnis für den Zutritt nur zu bestimmten Zwecken erteilen.
Sie dürfen Personen den Zutritt verweigern.
Sie dürfen Personen Hausverbot erteilen.
Beachten Sie bitte:
Sie sind für Ihre Gäste verantwortlich! Benehmen diese sich daneben, etwa durch unangemessenen Lärm zu später Stunde, kann es für Sie Ärger mit dem Vermieter geben!
Ihr Vermieter hat ein sogenanntes Besichtigungsrecht, das ihm erlaubt, Ihre Wohnung nach Absprache mit Ihnen aus wichtigen Gründen, z. B. für die Instandhaltung, zu betreten.
Kontakt:
Alpenland Immobilien
Tel.: 08063 809295
E-Mail: info@immo-alpenland.de
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