Wichtige Unterlagen beim Immobilienverkauf: Energieausweis

23Mai

Wichtige Unterlagen beim Immobilienverkauf: Energieausweis

Der Energieausweis ist für Kaufinteressenten beim Immobilienverkauf ein wichtiges Kriterium und muss spätestens zu Beginn der Besichtigungen vorliegen. Er gibt Auskunft über die Energieeffizienz und zu erwartende Energiekosten und kann ausschlaggebend für oder gegen den Kauf sein. Die Einteilung in Effizienzklassen ermöglicht den Vergleich der Immobilien untereinander.

Liegt kein Energieausweis vor, droht dem Verkäufer ein Bußgeld in Höhe von 15.000 €.

Ausnahmen: Gebäude bis max. 50 m² Nutzfläche, unter Denkmalschutz stehende Gebäude und Abrisshäuser.        

Es gibt 2 verschiedene Arten des Energieausweises für den Hausverkauf.

Bedarfsausweis: Bei einem Bedarfsausweis ermittelt ein Sachverständiger den theoretischen Energiebedarf eines Hauses.

Verbrauchsausweis: Bei einem Verbrauchsausweis wird der Durchschnitt aus den Verbrauchswerten der letzten 3 Jahre genommen.

Welche Art Energieausweis vorliegen muss, hängt maßgeblich vom Baujahr der Immobilie ab.

Die Kosten für einen Verbrauchsausweis liegen in der Regel unter 100 €, ein Bedarfsausweis schlägt mit bis zu 500 € zu Buche.

Ein Energieausweis ist in der Regel zehn Jahre gültig.

Es gibt bestimmte Berufsgruppen, die einen Energieausweis ausstellen dürfen, wie bspw.

Bauingenieure, Elektrotechniker oder Schornsteinfeger (Meister).

Für eine Beratung - ob zum Thema Energieausweis oder Immobilienverkauf allgemein - stehen wir gerne zur Verfügung.

 

Kontakt:

Alpenland Immobilien

Tel.: 08063 809295

E-Mail: info@immo-alpenland.de

Web: www.immo-alpenland.de

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