UMBAU AM HAUS
27Oktober

Sie besitzen ein Haus und freuen sich bei der Gestaltung Ihrer Fantasie freien Lauf zu lassen. Schließlich wollten Sie schon immer ein Carport für Ihr Auto und - nicht zu vergessen - das langersehnte großzügige Gartenhäuschen, damit alle Gerätschaften ihren Platz finden.
????️STOPP! Leider müssen wir Sie an dieser Stelle in Ihrer Euphorie bremsen.
Auch wenn Sie der Hauseigentümer sind, dürfen Sie leider nicht tun und lassen, was Sie möchten. Behörden haben ein Wörtchen mitzureden.
Wir möchten Ihnen 3 Beispiele geben, welche Maßnahmen genehmigungsfrei sind und für welche Veränderungen Sie eine Erlaubnis einholen müssen.
1️⃣. Anbau
Die Erweiterung eines Wohngebäudes durch einen Anbau ist stets genehmigungspflichtig.
2️⃣. Innenumbau
Sämtliche Baumaßnahmen innerhalb Ihrer eigenen vier Wände sind genehmigungsfrei.
3️⃣. Fenster und Türen
Für einen Austausch/neue Fenster und Türen braucht man keine Genehmigung. Möchten Sie hingegen die Öffnungen vergrößern und/oder versetzen, sollten Sie sich vorher erkundigen.
Kontakt:
Alpenland Immobilien
Tel.: 08063 809295
E-Mail: info@immo-alpenland.de
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