TREPPENHAUS REINIGEN

13April

TREPPENHAUS REINIGEN

“Mein Vermieter hat einen Reinigungsplan für alle Parteien im Mietshaus aufgehängt und fordert, dass jede Woche das Treppenhaus von einer Mietpartei gereinigt werden soll. Ist das rechtens?”

Kommt drauf an! Das Mietrecht sieht keine Verpflichtung des Mieters zur Treppenhausreinigung vor und somit ist zunächst der Vermieter in der Pflicht, das Treppenhaus zu reinigen oder einen Dienstleister damit zu beauftragen. Diese Kosten darf ein Vermieter allerdings über die Nebenkosten umlegen.


Überträgt der Vermieter die Reinigungspflicht auf die Mieter, so muss dies im Mietvertrag bereits geregelt sein. Sofern die Reinigungspflicht nicht im Mietvertrag festgehalten ist, darf der Vermieter den Mieter im Nachhinein allerdings nicht zum Reinigen zwingen.


Wie oft und was zu reinigen ist, bestimmt grundsätzlich der Vermieter. Ein Vermieter darf einem Mieter allerdings nicht vorschreiben, an welchem Wochentag und zu welcher Uhrzeit geputzt werden soll. Ist im Mietvertrag nicht geregelt, wie oft geputzt werden muss, wird nach einem Gerichtsurteil von wöchentlichem Putzen ausgegangen.

 

Alpenland Immobilien

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