SONDER-URLAUB BEI UMZUG?

16März

SONDER-URLAUB  BEI UMZUG?

Wer umzieht, braucht Zeit. Und fast jeder Arbeitnehmer hat es schon mal gehört: Für den Umzug gibt es Sonderurlaub! Aber stimmt das auch? Bei uns gibt’s die Antwort! ????


Ein gesetzlich geregelter Anspruch auf Sonderurlaub besteht in der Regel nur, wenn Sie diese zwei Bedingungen erfüllen:

1. Der Umzug ist betrieblich bedingt und findet nicht aus privaten Gründen statt (z. B. Umzug an den neuen Arbeits- und Wohnort)

2. Der Umzug muss dringend während der Arbeitszeit stattfinden.


Bedeutet: Ziehen Sie privat in Ihre neue Traumimmobilie, gilt der Anspruch nicht.

Allerdings gibt es von dieser Regel natürlich auch Ausnahmen:

1. Der Arbeitsvertrag: Schauen Sie in Ihren Arbeitsvertrag! Vielleicht wurde hier eine abweichende Regelung bzgl. des Sonderurlaubs getroffen.


2. Der Tarifvertrag: In vielen Branchen mit starken Gewerkschaften gibt es Ausnahmeregelungen. Beispiel IG Metall: Arbeitnehmer erhalten hier einen Tag Sonderurlaub für einen Umzug. Und das unabhängig davon, ob er privat oder beruflich erfolgt.

 

 

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