Rauchmelderpflicht - Bin ich als Mieter für den Einbau zuständig?

06Juni

Rauchmelderpflicht - Bin ich als Mieter für den Einbau zuständig?

Die Landesbauordnungen aller 16 Bundesländer geben die Rauchmelderpflicht für Neu-, Um- und Bestandsbauten vor.

So ist es in jedem Bundesland Pflicht des Eigentümers bzw. Vermieters, die Rauchmelder zu installieren.

Was passiert, wenn kein Rauchmelder angebracht wird?

Wer ein Eigenheim besitzt und keinen Rauchmelder anbringt, begeht eine Ordnungswidrigkeit.

Diese kann je nach Bundesland mit hohen Geldbußen geahndet werden.

Diese Gebäude brauchen Rauchmelder:

Wohnhäuser und Wohnungen

Räume mit wohnungsähnlicher Nutzung, wie Ferienwohnungen, Containerräume, Gartenlauben und Hütten

Diese Räume brauchen Rauchmelder:

Schlafzimmer

Kinderzimmer

Rettungswege, die aus diesen Zimmern führen, also Flure und Durchgangswege

In Berlin und Brandenburg muss sogar in allen Aufenthaltsräumen ein Rauchmelder angebracht werden.

Feuer: Eine große Gefahr für Menschen. Während des Schlafes ist der Geruchssinn beim Menschen nicht aktiv, das Gehör aber schon. Daher retten Rauchmelder Leben und daher möchten wir Sie mit diesem Post zum Thema Rauchmelder sensibilisieren.

Passen Sie auf sich auf!

 

Kontakt:

Alpenland Immobilien

Tel.: 08063 809295

E-Mail: info@immo-alpenland.de

Web: www.immo-alpenland.de

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