Immobilien ABC: R wie Reparaturklausel
21Februar

Rechte und Pflichten von Mieter und Vermieter sind gesetzlich festgelegt. So verpflichtet sich der Mieter die vereinbarte Miete an den Vermieter zu bezahlen. Der wiederum muss dafür sorgen, dass Schäden und Mängel großer und kleiner Natur behoben werden. Die Kosten für Reparaturen und Instandhaltung hat in der Regel der Vermieter zu tragen.
Es gibt jedoch zwei Ausnahmen: Schönheitsreparaturen und sogenannte Kleinreparaturen. Diese kann der Vermieter mittels einer Reparaturklausel im Mietvertrag auf den Mieter übertragen.
Bei Wohnimmobilien
Vereinbart werden können Kleinreparaturen bis zu einer Höhe von ca. 80 € für die Einzelreparatur.
Höhere Summen, wie z. B. 200 € je Reparaturfall, können zur Unwirksamkeit dieser Klausel führen.
Ferner muss eine Höchstgrenze pro Jahr angegeben werden. Diese sollte bei maximal 7% der Jahresnettomiete festgelegt werden.
Bei gewerblichen Immobilien
Hier besteht Vertragsfreiheit.
Kontakt:
Alpenland Immobilien
Tel.: 08063 809295
E-Mail: info@immo-alpenland.de
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