IMMOBILIEN ABC: I WIE INSTANDHALTUNGSRÜCKLAGE
02Oktober

Als Eigentümer einer Wohnung entrichtet man jeden Monat das Hausgeld, von dem ein Teil die Instandhaltungsrücklage ist. Sie dient der Eigentümergemeinschaft als finanzieller Puffer für den Fall, dass am gemeinsamen Eigentum, z. B. am Dach oder der Heizungsanlage, etwas saniert werden muss oder ein Schaden zu reparieren ist.
Kontakt:
Alpenland Immobilien
Tel.: 08063 809295
E-Mail: info@immo-alpenland.de
Trotz gleichem Zinsniveau: Monatliche Belastung für Immobilienkäufer niedriger als vor 3 Jahren
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Einbruchschutz: Wohnungseigentümer müssen Zustimmung einholen