HAUSVERKAUF IM PFLEGEFALL
24Juli

➡️ Wer zum Pflegefall wird und eine Immobilie besitzt, muss diese zunächst verkaufen und das Geld für die Pflegekosten aufbrauchen.
➡️ Als Verkäufer des Objektes ist nur der Eigentümer relevant. Er kann jedoch eine Person bevollmächtigen oder einen staatlichen Betreuer erhalten, der den Hausverkauf durchführt.
➡️ Mit einer Schenkung im Vorfeld kann dem Verkauf des Eigenheims entgegengewirkt werden, wenn der Vorgang bereits über zehn Jahre zurückliegt.
Kontakt:
Alpenland Immobilien
Tel.: 08063 809295
E-Mail: info@immo-alpenland.de
Mietrecht II: Bundestag berät über schärfere Regeln für Vermieter
Gefahrenquellen im Treppenhaus beseitigen
Ab Juli: Zuschussförderung „Gewerbe zu Wohnen“