Aufgeklärt: Mieter zahlt nicht - wann kann ich ihm kündigen?

18März

Aufgeklärt: Mieter zahlt nicht - wann kann ich ihm kündigen?

Ihr Mieter hat bis zum 3. Werktag des Monats Zeit, seine Miete zu zahlen.

Tut er das nicht und es liegt eine der folgenden Voraussetzungen vor, können Sie dem Mieter fristlos kündigen.

Voraussetzungen zur fristlosen Kündigung

Der Mieter muss mindestens eine vollständige Monatsmiete und zusätzlich einen Teil der darauffolgenden Miete im Rückstand sein.

oder

Der Mieter hat einen Mietrückstand von mindestens zwei Monatsmieten.

Dieser Mietrückstand muss nicht aus zwei hintereinander folgenden Monaten resultieren, sondern kann auch über eine längere Zeit entstehen.

 

Formalitäten der fristlosen Kündigung

Ihre fristlose Kündigung muss zwingend schriftlich erfolgen.

Sie müssen den Kündigungsgrund in dem Schreiben benennen.

Der Grund Ihrer Kündigung muss mit Daten konkretisiert und die Auftretenshäufigkeit des Kündigungsgrundes benannt werden.

 

Gut zu wissen!

Dem Mieter wird gesetzlich die Möglichkeit eingeräumt, innerhalb von zwei Monaten seine Mietrückstände zu begleichen.

Tut er dies, gilt die Kündigung als unwirksam.

Tut er dies nicht, bleibt die Kündigung wirksam.

Die Anwendung einer derartigen „Schonfrist“ ist nur einmal in zwei Jahren möglich.

Hat der Mieter schon einmal von dieser „Schonfrist“ profitiert, gilt die Kündigung sofort als wirksam.

 

Kontakt:

Alpenland Immobilien

Tel.: 08063 809295

E-Mail: info@immo-alpenland.de

Web: www.immo-alpenland.de

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