5 Fallen beim Immobilienverkauf - unbedingt beachten!

16Mai

5 Fallen beim Immobilienverkauf - unbedingt beachten!

Den Verkauf Ihrer Immobilie sollten Sie nicht auf die leichte Schulter nehmen, denn es lauern jede Menge Fallen, in die Sie tappen können.

Falle 1- Sie schalten eine Anzeige ohne Energieausweis
Angaben aus dem Energieausweis sollten idealerweise in Immobilienanzeigen auftauchen. Spätestens aber muss dieser beim Besichtigungstermin vorliegen, ansonsten riskieren Sie ein Bußgeld von bis zu 10.000 Euro.

Falle 2 - Sie wählen den falschen Verkaufspreis
Ist der Kaufpreis zu niedrig, verschenken Sie Geld. Ist er zu hoch, wird Ihre Immobilie zum Ladenhüter.

Falle 3 - Sie geben die Verantwortung an den Notar ab
Ein Notar hat lediglich die gesetzliche Verpflichtung, den Kaufvertrag auf formale Richtigkeit zu überprüfen. Er achtet dabei nicht auf Ihre persönlichen Interessen.

Falle 4 – Sie lassen Verhandlungstricks unwissend zu
Ihr potenzieller Käufer kann versuchen, den Preis zu drücken - vielleicht auch in allerletzter Minute beim Notar. Fordern Sie etwas mehr als Ihr Anfangspreis – so bleibt Ihnen noch Verhandlungsspielraum.

Falle 5 - Sie fordern keine Reservierungsgebühr
Damit der Käufer nicht noch abspringt - er hat schließlich bisher nichts investiert - ist eine Reservierungsgebühr einen Gedanken wert.

Wie wäre es, wenn Sie sich zurücklehnen und wir den kompletten Immobilienverkauf für Sie übernehmen?

 

Kontakt:

Alpenland Immobilien

Tel.: 08063 809295

E-Mail: info@immo-alpenland.de

Web: www.immo-alpenland.de

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