WOHNUNGSMÄNGEL BESEITIGEN
07Oktober

Wenn sich der Mieter meldet und von den Mängeln in der Wohnung oder im Haus berichtet, kann man schon mal unsicher werden, welche Mängel man als Vermieter tatsächlich beseitigen muss.
Wir geben Ihnen einen kurzen Überblick:
???? Sachmängel -> Die Mietsache ist fehlerhaft und eignet sich nicht für den gewöhnlichen Gebrauch.
z. B. defekte Dusche oder Heizung, feuchte Wände, kaputte Stufen im Treppenhaus
???? Rechtsmängel -> Sie können dem Mieter den vertragsmäßigen Gebrauch der Mieträume nicht gewähren, weil das Recht eines Dritten entgegensteht.
z. B. Wohnung wurde zur gleichen Zeit mehrmals an verschiedene Personen vermietet
???? Fehlen zugesicherter Eigenschaften -> Sie haben dem Mieter Eigenschaften der Mietwohnung zugesichert, die fehlen oder später wegfallen.
z. B. Wohnungsgröße (Fläche), eigener Keller
Beseitigen Sie am besten “richtige” Mietmängel sobald wie möglich, um sich ggf. vor einer Mietminderung zu schützen.
Kontakt:
Alpenland Immobilien
Tel.: 08063 809295
E-Mail: info@immo-alpenland.de
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