Vermieter hat die Wohnung gekündigt - darf er das?

03Mai

Vermieter hat die Wohnung gekündigt - darf er das?

Sie haben eine Kündigung Ihres Vermieters erhalten, sind sich aber keiner Schuld bewusst?

So leid es uns tut, es gibt Situationen, in denen eine Kündigung rechtlich möglich ist – auch, wenn Sie sich als Mieter nichts haben zuschulden kommen lassen.

Welche das sind? Lesen Sie weiter…

Eigenbedarf

Ihr Vermieter darf Ihnen kündigen, wenn er oder nahe Familienangehörige den Wohnraum selbst benötigen. Die Umstände, die zur Eigenbedarfskündigung führen, müssen aber nachvollziehbar sein und vom Vermieter begründet werden.

 

Verwertungskündigung

Diese ist gegeben, wenn Ihr Vermieter durch die Fortsetzung Ihres Mietverhältnisses an einer angemessenen wirtschaftlichen Verwertung des Grundstückes gehindert wird und dadurch erhebliche Nachteile erleiden würde. Dies ist etwa dann der Fall, wenn ein sanierungsbedürftiges Gebäude zugunsten eines Neubaus abgerissen werden soll.

 

Vertragsverletzung des Mieters

Vielleicht sind Sie sich bei der ein oder anderen Sache keiner Schuld bewusst, doch schauen Sie lieber in Ihren Mietvertrag, was erlaubt ist und was nicht. So ist bspw. eine Tierhaltung oder die teilweise Nutzung Ihrer Wohnung als Büro nicht immer erlaubt.

 

Kontakt:

Alpenland Immobilien

Tel.: 08063 809295

E-Mail: info@immo-alpenland.de

Web: www.immo-alpenland.de

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