Unwetterschäden
08Januar

Schneebruch, Hagel und Gewitter sind keine Seltenheit in der dunklen Jahreszeit. Für Wohneigentümer und Mieter stellt sich die Frage: Wer kommt für entstandene Schäden auf?
Wir klären auf:
Eigentümer werden, sofern sie diese abgeschlossen haben, durch eine Wohngebäudeversicherung geschützt. Hat also beispielsweise ein Sturm die Dachschindeln vom Haus gefegt, kommt in der Regel die Gebäudeversicherung dafür auf. Aber Achtung: Viele Verträge mit Versicherungen enthalten Klauseln, die eine Regulierung an gewisse Umstände knüpft: Oft kommen beispielsweise Gebäudeversicherungen nur für einen Schaden auf, der durch einen Sturm mit mindestens Windstärke 8 entstanden ist.
Werden durch Unwetter Gegenstände in der eigenen Wohnung beschädigt, greift in der Regel die Hausratversicherung. Diese sichert bewegliches Eigentum, wie etwa Möbel oder Unterhaltungselektronik ab. Auch hier gilt es zu aufpassen: Bei Schäden, die durch Fahrlässigkeit entstanden sind, wie zum Beispiel bei einem offenen Fenster trotz starkem Sturm, kann die Versicherung die Regulierung des Schadens ablehnen.
Wir hoffen, Sie kommen gut geschützt und unwetterfrei durch den Winter!
Kontakt:
Alpenland Immobilien
www.immo-alpenland.de
Wir freuen uns auf Ihre Nachricht!
Handwerkerbonus vor Kürzung: Jetzt noch 20 Prozent Steuern sparen
Techem Atlas: Große regionale Unterschiede bei Heizkosten
Gartenarbeit im Herbst: Rechte und Pflichten an der Grundstücksgrenze