UMZUG
02April

Möbel sind gepackt, der Umzug steht bevor und jetzt:
Unsere Antwort:
Sie dürfen.
Allerdings sollten Sie mit einigen Einschränkungen rechnen: In dieser Zeit dürfen Sie natürlich nicht zahlreiche Freunde als Helfer einladen, denn die Landesregierungen haben in der Regel Kontaktverbote erlassen. Als Ausnahme gilt die eigene Kernfamilie: Familienmitglieder oder sonstige Mitbewohner, die im gleichen Haushalt wie Sie wohnen, dürfen Sie bei Ihrem Umzug unterstützen!
(Stand: Ende März/Anfang April, Quelle: FAQ, Bayrische Staatsregierung)
Alpenland Immobilien
Tel.: 08063 809295
E-Mail: info@immo-alpenland.de
Frühjahrscheck für die Immobilie: So erhalten und steigern Sie den Hauswert
Der Traum vom Eigenheim: In diesen Mittelstädten ist er noch bezahlbar
Bis zu 90.000 Euro Vorteil: Wärmepumpen schlagen Gas und Öl