Scheidung - aber was passiert mit dem Haus?

11April

Scheidung - aber was passiert mit dem Haus?

Sind Sie verheiratet, so leben Sie finanziell betrachtet in einer Zugewinngemeinschaft – zumindest, sofern Sie keine Gütertrennung vereinbart haben. Geht Ihre Ehe mit Zugewinngemeinschaft zu Bruch, muss das gemeinsame Vermögen – in dem Fall das eigene Haus - aufgeteilt werden.

Dabei gibt es folgende Szenarien:

Das Haus gehörte einem Ehepartner schon vor der Ehe, es wurde aber ausgebaut und modernisiert?

Dann hat der andere Partner ein Anrecht auf einen Zugewinnausgleich.

 

Das Haus hat ein Partner während der Ehe gekauft, gebaut oder modernisiert?

Auch in diesem Fall hat der andere Partner ein Anrecht auf den Zugewinnausgleich.

Ein Partner hat eine Immobilie geerbt und während der Ehe ausgebaut oder modernisiert?  Hier steht dem anderen Partner ein Zugewinnausgleich aus der Wertsteigerung zu.

 

Übrigens: Ohne die Zustimmung des Partners kann ein Haus vor der Scheidung nicht verkauft werden.

Sollten Sie sich im Zuge Ihrer Scheidung für den Verkauf Ihrer Immobilie entscheiden, sollten Sie darüber nachdenken, einen Experten einzuschalten.

Wir kennen solche Situationen zum Beispiel gut und können helfen, den Verkauf zur Zufriedenheit aller abzuwickeln.

 

Kontakt:

Alpenland Immobilien

Tel.: 08063 809295

E-Mail: info@immo-alpenland.de

Web: www.immo-alpenland.de

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