Räumpflicht bei Schneefall und Glätte

15Februar

Räumpflicht bei Schneefall und Glätte

Rutschige Wege durch gefrorenes Laub, Schnee und Glatteis - eine ständige Gefahrenquelle sowohl für Fußgänger, als auch für Radfahrer. Sturzunfälle können zu langwierigen Personen- und Sachschäden führen. Doch wie verhält es sich mit der Räum- und Streupflicht?

Wer ist streupflichtig?

Haus- und Grundeigentümer

Mieter (wenn dies im Mietvertrag festgelegt ist)

 

Wann muss gestreut werden?

Werktags: Ab 7 bis 20 Uhr

An Sonn- und Feiertagen: Ab 9 bis 20 Uhr

 

Wie muss gestreut werden?

Gehwegbreite: 120 cm

Streumittel: Sand, Granulat oder Rollsplit

Hinweis
Wer abwesend ist, muss sich um Vertretung kümmern. Berufliche Abwesenheit entbindet nicht von der Räum- und Streupflicht: Wenn Sie tagsüber unterwegs sind, müssen Sie rechtzeitig eine Vertretung bestimmen!

 

Kontakt:

Alpenland Immobilien

Tel.: 08063 809295

E-Mail: info@immo-alpenland.de

Web: www.immo-alpenland.de

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