IMMOBILIEN ABC: J WIE JAHRESSPERRFRIST
08Oktober

Sie haben eine Mieterhöhung erhalten, sind sich aber sicher, dass die letzte Anpassung erst ein paar Monate zurückliegt? Dann ist für Sie bestimmt interessant, was sich hinter dem Begriff “Jahressperrfrist” verbirgt.
Die sogenannte ????Jahressperrfrist???? schreibt vor, dass der Vermieter eine Mieterhöhung erst nach Ablauf eines Kalenderjahres seit der letzten Änderung der Miete gegenüber dem Mieter geltend machen darf. Eine Mieterhöhung ohne Einhaltung der ????Jahressperrfrist???? ist unwirksam.
Kontakt:
Alpenland Immobilien
Tel.: 08063 809295
E-Mail: info@immo-alpenland.de
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