HITZE IN DER WOHNUNG: DARF IHR MIETER DIE MIETE MINDERN?

11August

HITZE IN DER WOHNUNG: DARF IHR MIETER DIE MIETE MINDERN?

Der Sommer ist da und bringt so manchen Mieter ins Schwitzen.
Doch was können Sie als Vermieter tun, wenn sich Mieter bei Ihnen beschweren oder sogar mit Mietminderung drohen?

Grundsätzlich kann man festhalten, dass eine Mietminderung bei Hitze lediglich unter Umständen begründet sein kann.

 

????️ Überprüfen Sie, ob die Mietminderung berechtigt ist????️

Folgende Fakten kann man festhalten:

➡️ Es gibt keine allgemeine gesetzliche Regelung, die eine Mietminderung um eine bestimmte Prozentzahl festlegt, sobald unerträgliche Temperaturen in der Wohnung herrschen.
➡️ So ist ein Temperaturanstieg in der Wohnung grundsätzlich kein Mangel, auch nicht in einer Dachgeschosswohnung.
➡️ Eine Mietminderung bei Hitze kann lediglich unter Umständen begründet sein.

 

Eine Mietminderung ist trotz hoher Temperaturen in der Regel dann nicht möglich, wenn …

 

… der Wärmeschutz den technischen Anforderungen entspricht, die im Zeitpunkt der Errichtung des Gebäudes galten. ✅

 

… die Aufheizung der Wohnung nicht auf einen baulichen Mangel zurückzuführen ist. ✅

 

Wenn die Mietminderung nicht rechtens ist, sollten Sie …

 

➡️ … der Mietminderung schriftlich widersprechen, mit Begründung, warum sie nicht rechtens ist.


➡️ ...den Mieter auffordern, die ausstehende Miete innerhalb einer bestimmten Frist zu zahlen und eine mögliche Klage ankündigen.

 

Kontakt:

Alpenland Immobilien

Tel.: 08063 809295

E-Mail: info@immo-alpenland.de

Web: www.immo-alpenland.de

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