GRILLEN AUF DEM BALKON

25Mai

GRILLEN AUF DEM BALKON

Gerade jetzt, da die Tage länger und die Nächte wärmer werden, wirft so mancher Freund von Steaks und Bratwürsten den Grill an. Nicht allen Menschen steht jedoch ein eigener Garten zur Verfügung. “Kein Problem” denken sich viele und grillen kurzerhand auf dem Balkon.


Aber: Ist Grillen auf dem Balkon, gerade wenn man viele Nachbarn hat, überhaupt erlaubt?

Die gute Nachricht vorab: Ein generelles Grillverbot auf dem heimischen Balkon besteht nicht.


Allerdings sollten Grillfreunde, sofern sie denn zur Miete wohnen, einen Blick in den Mietvertrag werfen, denn: Vermieter dürfen das Grillen auf dem Balkon im Mietvertrag untersagen. Und zwar unabhängig davon, zu welcher Tageszeit Sie auf dem Balkon grillen möchten und was für eine Art Grill Sie einsetzen.


Ist das Grillen auf dem Balkon nicht untersagt, sollten Sie dennoch bedenken: Auch wenn das Grillen für Sie nicht explizit verboten wurde, müssen Sie eine mögliche Belästigung der Nachbarn durch Gerüche und Rauch verhindern. Greifen Sie also daher am besten zu einem Elektrogrill, da dieser im Gegensatz zu einem Kohlegrill nicht so viel Rauch entstehen lässt.


Viel Spaß beim Grillen!


Kontakt:

Alpenland Immobilien

Tel.: 08063 809295

E-Mail: info@immo-alpenland.de

Web: www.immo-alpenland.de

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