DER MIETVERTRAG
03September

Voraussetzung
Für einen wirksamen Vertrag müssen folgende Formalitäten klar sein:
✅ Vertragspartner
✅ Mietobjekt
✅ Miethöhe
✅ Zeitpunkt des Einzuges
✅ Mietdauer
Wird nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart, gelten bei Abschluss eines mündlichen Mietvertrages die Regelungen des Bürgerlichen Gesetzbuches. Trotzdem ist es ratsam immer einen schriftlichen Mietvertrag abzuschließen!
Kontakt:
Alpenland Immobilien
Tel.: 08063 809295
E-Mail: info@immo-alpenland.de
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