DER MIETVERTRAG
03September

Voraussetzung
Für einen wirksamen Vertrag müssen folgende Formalitäten klar sein:
✅ Vertragspartner
✅ Mietobjekt
✅ Miethöhe
✅ Zeitpunkt des Einzuges
✅ Mietdauer
Wird nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart, gelten bei Abschluss eines mündlichen Mietvertrages die Regelungen des Bürgerlichen Gesetzbuches. Trotzdem ist es ratsam immer einen schriftlichen Mietvertrag abzuschließen!
Kontakt:
Alpenland Immobilien
Tel.: 08063 809295
E-Mail: info@immo-alpenland.de
VPB: Ein guter Grundriss spart Kosten beim Hausbau und später im Alltag
Sommerlicher Wärmeschutz: Das müssen Wohnungseigentümer beachten
Heizkostenprognose: Wärmepumpe schlägt fossile Systeme im 20-Jahres-Vergleich